Vorschriften und Regeln

Die meisten Regeln in Polen entsprechen denen in Deutschland oder anderen Ländern der Europäischen Union. Das betrifft die Einreise, Zollvorschriften oder den Straßenverkehr. Hier ein Überblick über die wichtigsten Bestimmungen:

Einreisebestimmungen

Staatsangehörige aus den Mitgliedsländern der Europäischen Union können ohne Visum nach Polen einreisen. Für den Aufenthalt dort reicht ein gültiger Personalausweis. Eine Kontrolle findet an den Grenzen für EU-Bürger nicht statt. Bürger aus Nicht-EU-Staaten wenden sich bei Fragen zur Einreise oder zum Visum an die Konsularabteilungen der Polnischen Botschaft in Deutschland. http://berlin.msz.gov.pl/de/

Für die Einreise mit dem Pkw ist neben dem gültigen Führerschein der Kfz-Schein erforderlich. Wer nicht das eigene Auto benutzt, benötigt eine schriftliche Bestätigung des Fahrzeughalters, dass er das Fahrzeug nutzen darf. Bei Mietwagen reicht dazu der Mietvertrag.

Fahrkarten für öffentliche Verkehrsmittel

Wie überall in der Welt benötigen Fahrgäste in öffentlichen Verkehrsmitteln einen gültigen Fahrschein, ansonsten müssen sie bei Kontrollen mit einem Bußgeld rechnen. Kontrolleure in Städtischen Verkehrsmitteln tragen keine Uniformen und legitimieren sich mit einem Ausweis der jeweiligen Verkehrsgesellschaft. Informationen über den Erwerb von Fahrkarten für die Bahn finden sie im Kapitel Bahnreisen.

Parken

Wenn Sie mit dem Auto unterwegs sind, achten Sie darauf, dass Sie nicht im Halteverbot parken. Sonst riskieren Sie nicht nur, dass ein Strafzettel an der Windschutzscheibe klebt: Mancherorts legen die Ordnungshüter dem Fahrzeug auch gleich eine „Kralle” an. Und die wieder loszuwerden kostet einerseits etwas Zeit und andererseits ein saftiges Bußgeld. In innerstädtischen Parkzonen muss man tagsüber (in der Regel werktags zwischen 9 und 18 Uhr) einen Parkschein am Automaten erwerben. Die Alternative sind bewachte Parkplätze, auf denen man sein Auto stunden- oder tageweise gegen eine überschaubare Gebühr abstellen kann.

Verkehrsvorschriften

Anders als in Deutschland muss man in Polen auch tagsüber ganzjährig mit Abblendlicht fahren. Fahren unter Alkohol ist verboten, die Grenze liegt bei 0,2 Promille. Das Fahren mit einem Blutalkoholgehalt von mehr als 0,5 mg/l gilt als gravierendes Vergehen und kann mit einer Gefängnisstrafe geahndet werden. Weitere Informationen finden Sie im Kapitel Verkehrsregeln.

Zollbestimmungen

Die Zollbestimmungen für Polen entsprechend weitestgehend denen für andere EU-Staaten. Seit 2009 ist die Höchstmenge für Zigaretten, die aus Polen nach Deutschland eingeführt werden darf, auf 800 pro Person heraufgesetzt worden. Weitere Informationen zu Zollgrenzen innerhalb der EU erteilt die Zollverwaltung. http://www.zoll.de/

Die Ausfuhr von Gegenständen aus der Zeit von vor 1945 (z.B. Bücher, Kunstgegenstände, Schmuck oder Möbel) unterliegt besonderer Bestimmungen. Hierfür ist die Genehmigung des Denkmalkonservators der jeweiligen Woiwodschaft bzw. der Nationalbibliothem in Warschau erforderlich.

Alkoholkonsum

In Polen ist der Alkoholgenuss an öffentlichen Plätzen verboten. Dies gilt nicht für Versorgungseinrichtungen mit einer Lizenz, Straßencafés oder andere entsprechend gekennzeichnete Orte.

Es ist verboten, Alkohol an Personen unter 18 Jahren zu verkaufen bzw. ihnen zu erlauben, Alkohol zu konsumieren. Personen unter 18 Jahren dürfen in Einrichtungen mit Lizenz zum Verkauf von Alkohol keine alkoholhaltigen Getränke kaufen.

Rauchen

Seit Ende 2010 gilt in Polen ein strenges Gesetz zum Schutz der Nichtraucher. Absolutes Rauchverbot gilt danach an Schulen, in Museen oder Theatern, in öffentlichen Verkehrsmitteln, auf Bahnhöfen oder an Bushaltestellen, in Krankenhäusern und auf Spielplätzen. Wer sich nicht daran hält, kann mit Geldstrafen rechnen. In Restaurants, Bars oder Gaststätten ist Rauchen nur noch in separaten Räumen erlaubt, in denen für eine ausreichende Belüftung gesorgt wird.

Mitnahme von Haustieren

Haustiere benötigen bei der Einreise nach Polen einen Heimtierausweis vom Tierarzt. Dafür muss das Tier mindestens 30 Tage und maximal 12 Monate vor der Einreise gegen Tollwut geimpft worden sein. Das Tier muss dem Pass eindeutig zuzuordnen sein und braucht dafür eine eintätowierte Kennzeichnungsnummer. Einige Hotels oder Pensionen erlauben – gegen Aufpreis – Tiere mit aufs Zimmer zu nehmen. Für die Mitnahme in öffentlichen Verkehrsmitteln benötigen Sie eine Fahrkarte; Hunde müssen zum Schutz der anderen Fahrgäste angeleint sein und einen Maulkorb tragen.

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